Das Gemeinwohl und der soziale Friede in unserer Stadt
Der Wohnungsmarkt in der wirtschaftlichen Boomregion München zeigt, dass Wohnraum knapp und sehr teuer ist. Durch die gute Arbeitsmarktlage in und um München steigt der Zuzug und die Nachfrage nach Wohnraum ist groß. Knapper Wohnraum läßt die Miet- Grundstücks- und Immobilienpreise seit Jahren steigen. Der Markt gibt horrende Preise vor, die Bevölkerungsschichten mit mittlerem Einkommen den Erwerb von Eigentum unmöglich machen.
Bezahlbarer Wohnraum, sozialgeförderter Wohnungsbau sind für die Kommunen eine immer größer werdende politische Herausforderung, damit auch in Zukunft Bevölkerungsgruppen mit unteren und mittleren Einkommen hier leben können und eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur das Leben in der Kommune sicherstellt, bereichert und der soziale Friede gewahrt bleibt.
Auch eine immer älter werdene Gesellschaft braucht Wohnungen, die aufgrund niedriger Renten bezahlbar sind und auch die Sicherung kleingewerblicher und handwerklicher Betriebe muss in den Kommunen gewährleistet sein. Für eine durchdachte Stadtentwicklung müssen bei der Ausweisung von Bauland sozial und wirtschaftlich verträgliche Grundsätze zur Anwendung kommen.
Unterschleißheim als familien- und seniorenfreundliche Stadt, hat in seiner letzten Stadtratssitzung mit großer Mehrheit einen Grundsatzbeschluss zur sozialgerechten Bodennutzung gefasst. Leider haben sich große Teile der CSU und die FB dem Beschluss verweigert. Die rechtliche Handhabung für den Beschluss weist das Baugesetzbuch aus. Das Bundesgesetz gibt den Kommunen das Recht der Wertabschöpfung für eine gerechte Umlegung der Planungskosten, der finanziellen Mittel für den sozialgeförderten Wohnungsbau und einer schnellen Realisierung des Bauvorhabens.
Die Grundgedanken der sozialgerechten Bodennutzung sind einfach und selbstverständlich.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes steigt die Grundstückswert für den Besitzer in einem erheblichem Maße. Daher sollen Grundstückseigentümer, Investoren und Bau- und Immobilienunternehmen (Planungsbegünstigte) sich im Rahmen einer sozialgerechten Bodennutzung an den Folgekosten der Bauleitplanung beteiligen, die durch die Schaffung neuen Baurechts entstehen, indem sie 1/3 des Grundstücks an die Kommune abtreten. Zu den Folgekosten zählen bei der Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete Straßen und Grünflächen, sowie die Errichtung sozialer Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B. Kindertagesstätten und Schulen. Nicht davon betroffen sind Grundstücke, die bereits ein Baurecht haben.
Ein weiterer Grundgedanke ist die anteilige Verwirklichung eines angemessenen geförderten Wohnungsbaus für untere und mittlere Einkommensgruppen. Eine ausgewogene Aufteilung des zu planenden Wohnungsraums nach sozialen, förderungswürdigen und freien Marktkriterien ist für eine qualitative Stadtplanung zukunftsweisend in Anbetracht der knappen und teuren Wohnungsmarktsituation.
Es ist auch von erheblicher Bedeutung für die Stadtentwicklung, dass baureife Baugebiete für eine Bebauung zur Verfügung stehen und in einem angemessenen Zeitraum realisiert werden.
Die Steuerung der Kommune nach den Festsetzungen und Regelungen der sozialgerechten Bodennutzung ist ein Instrumentarium für eine zukunftsweisende und fortschreitende, sozial ausgewogene Stadtentwicklung. Das Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsstrukturen in Unterschleißheim muss geprägt sein von einem ausgewogenen Gemeinwohl und einem sozialen Frieden.
Unterschleißheim folgt mit diesem Grundsatzbeschluss vielen Städten und Gemeinden in Deutschland und ist damit auf einem guten Weg in die Zukunft.